
Manuel Metzler
Head of Process | norisk GmbH
6 min Read
EU-Gewährleistungslabel ab dem 27. September, was jetzt in deinen Shop muss
Die Rechtslage ist in den Grundzügen klar, der Aufwand steckt im Frontend, im Checkout und in der Bestellbestätigung, und dafür bleiben knapp vier Wochen.
Ab dem 27. September 2026 gilt für dich als Onlinehändler eine neue Pflicht, denn du musst deine Kundschaft mit standardisierten Hinweisen über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Bietet der Hersteller zusätzlich eine Haltbarkeitsgarantie an, muss auch die transparent kommuniziert werden.
Unterschätzt wird nämlich nicht die Rechtslage, sondern die Umsetzung. Es geht um zwei unterschiedliche Label mit unterschiedlichen Aufgaben, um Vorgaben an Darstellung, Farbe und Sprache, um einen QR-Code, der auf jedem Gerät scanbar bleiben muss, und um einen PDF-Anhang in der Bestellbestätigung, an den in der ersten Planungsrunde fast niemand denkt.
Rechne einmal nach, wie viel Zeit dir bleibt. Ab heute sind das knapp sechs Wochen, und bei vielen Shops schiebt sich ab Oktober ohnehin der Peak-Season-Freeze vor jede Änderung am Shopsystem. Das Gewährleistungslabel ist kein rein juristisches Thema, sondern ein Frontend-, Checkout- und Prozessthema mit echtem Umsetzungsaufwand. Wer Anforderungen und Zeitbedarf früh kennt, bekommt es ohne Hektik in den Shop.
Was ab dem 27. September 2026 gilt
Die Pflicht trifft dich als Verkäufer von Konsumgütern an Verbraucher innerhalb der EU. Sie gilt für physische Waren im B2C-Geschäft, und zwar ohne Übergangsfrist und auch für Kleinstunternehmen. Auch wer über Marktplätze verkauft, ist erfasst. Ausgenommen sind das reine B2B-Geschäft, Dienstleistungen und digitale Inhalte.
Die konkreten Gestaltungsvorgaben stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die auf der Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 aufbaut und die europäischen Verbraucherschutzregeln zur harmonisierten Kennzeichnung ausfüllt. Die Europäische Kommission stellt beide Label, das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label, als hochauflösende Vektordateien in allen EU-Sprachen bereit, dazu einen Leitfaden zur Gestaltung. Du musst also nichts entwerfen, sondern das richtige Asset auswählen und korrekt einbinden.
Für die neuen Informationspflichten stehen künftig zwei verschiedene Kennzeichnungen im Fokus, der gesetzliche Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label, wobei jedes Label eine eigene Aufgabe erfüllt. Inhaltlich informiert das Gewährleistungslabel darüber, dass für alle in der EU verkauften Konsumgüter ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren besteht, wie lange er im jeweiligen Land gilt und wie Verbraucher ihn geltend machen. Der QR-Code auf dem Label führt zu weiterführenden Informationen in der jeweiligen Sprache, und genau deshalb ist er kein dekoratives Element, sondern funktionaler Bestandteil.
Zwei Label, zwei unterschiedliche Aufgaben
An dieser Stelle entsteht in der Praxis die meiste Verwirrung, weil beide Label aufeinander verweisen und optisch verwandt wirken. Das Gewährleistungslabel ist der harmonisierte Hinweis auf die gesetzlichen Mängelrechte. Es gilt immer, es ist unveränderbar, und es wird shopweit ausgespielt, nicht an einzelnen Produkten. Unveränderbar heißt hier auch, dass es keine sprachneutrale Version gibt, sondern für jede Sprache eine eigene Fassung existiert.
Das GARAN-Label greift nur dann, wenn ein Hersteller freiwillig eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt, die ohne Zusatzkosten für die gesamte Ware gilt und länger als zwei Jahre läuft. Es ist produktbezogen und wird mit der Dauer in Jahren, der Marke und der Modellnummer befüllt. Der Hersteller passt es an, du als Verkäufer musst es deutlich sichtbar anbringen.
Die praktische Konsequenz ist einfach. Das Gewährleistungslabel brauchst du in jedem Fall, das GARAN-Label nur für die Produkte, bei denen die Bedingungen tatsächlich erfüllt sind. Wer beides in einen Topf wirft, baut entweder zu viel oder übersieht ausgerechnet die Artikel, bei denen das GARAN-Label Pflicht wird.

Das Gewährleistungslabel gilt shopweit und unverändert, das GARAN-Label hängt am einzelnen Produkt
Wo die Label im Shop hingehören
Vorgegeben ist die deutlich sichtbare Darstellung, und zwar bevor der Vertrag zustande kommt. Für Onlineshops nennt die Kommission das Gewährleistungslabel ausdrücklich als allgemeinen Hinweis auf der Website, also gerade nicht als produktbezogenes Element, zum Beispiel im Warenkorb oder auf der Bestellabschluss-Seite. Das GARAN-Label gehört dagegen an das jeweilige Produkt und darf online in einer geschachtelten Darstellung erscheinen, die sich per Klick oder beim Darüberfahren mit der Maus ausklappt. Für das Gewährleistungslabel ist diese eingeklappte Variante nicht vorgesehen.
Auf eine bestehende Herstellergarantie ist außerdem unmittelbar vor Abschluss der Bestellung hinzuweisen, gemeinsam mit den übrigen Pflichtangaben über dem Bestellbutton. Damit rückt das Thema in den Bereich, in dem ohnehin jede Änderung sorgfältig geprüft gehört, weil dort auch die Conversion im Checkout hängt.
Was die Verordnung nicht macht, ist eine millimetergenaue Ortsangabe. Sie verlangt deutliche Sichtbarkeit, definiert aber nicht, ob ein Link im Footer, ein Modal, ein eigener Abschnitt oder eine Kombination daraus der richtige Weg ist, und Rechtsprechung dazu gibt es bislang nicht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, deshalb bewerten wir hier auch keine Umsetzungsvariante als richtig oder falsch. Die konkrete Platzierung stimmst du mit deiner Rechtsberatung ab und dokumentierst die Entscheidung. Das kostet eine Stunde und erspart dir später eine Diskussion ohne Beleg.
Was das technisch für deinen Shop bedeutet
Das Label wird als unverändertes Asset eingebunden. Es darf nicht verzerrt, nicht beschnitten und nicht nachträglich umgefärbt werden, weil die Gestaltung Teil der Vorgabe ist. Online ist die Farbversion zwingend, die Schwarzweiß-Variante ist für gedruckte Zusammenhänge gedacht. Für deutschsprachige Shops nimmst du die deutsche Sprachversion, bei internationalen Shops je Sprachversion das passende Asset aus dem Bestand der Kommission.
Der QR-Code ist der Punkt, an dem es in der Umsetzung technisch wird. Er muss geräteunabhängig scanbar bleiben, und weil Shopsysteme Bilder je nach Viewport skalieren, reicht es nicht, das Label einmal einzubinden und die Größe dem Layout zu überlassen. Als belastbarer Praxiswert haben sich mindestens 60 mal 60 Pixel für den QR-Code selbst bewährt, gemessen auf dem kleinsten Gerät, das du unterstützt.
Der zweite Teil ist der, der in Projekten regelmäßig hinten runterfällt. Das Label muss als PDF-Anhang in der Bestellbestätigung mitgehen, und das ist ein Backend-Thema, kein Frontend-Thema. In der Praxis ist der Frontend-Anteil, also ein Link mit einem Modal dahinter und ein über das CMS pflegbares Bild samt Headline, an einem Tag erledigt, während der Anhang in der Bestätigungsmail einen eigenen Ticketdurchlauf braucht. Plane beide Teile getrennt ein, sonst hältst du dich für fertig, obwohl die Hälfte fehlt.
Ein letzter Punkt betrifft die Pflege. Bild und Headline gehören über das CMS änderbar hinterlegt und nicht ins Template gebrannt, denn die Kommission kann Assets aktualisieren, und Sprachversionen kommen dazu, sobald du in einen neuen Markt gehst. Wie tief das in dein System eingreift, hängt von deiner Architektur ab, die technischen Fragen dazu klären wir üblicherweise im Rahmen der Shop-Betreuung.
Der realistische Zeitplan bis zum Stichtag
Rechne rückwärts vom 27. September. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme, welche Produkte überhaupt eine Herstellergarantie über zwei Jahre haben und damit GARAN-pflichtig werden, was bei großen Sortimenten mehr Zeit kostet als gedacht. Danach folgen die Platzierungsentscheidung samt rechtlicher Abstimmung, die Umsetzung im Frontend, der Backend-Anteil für den PDF-Anhang, die rechtliche Abnahme und zum Schluss das Testing über Geräte hinweg.
Vier Wochen sind dafür knapp, aber machbar, sofern du die Schritte nicht seriell verlängerst. Die rechtliche Abnahme ist dabei die Position, die sich am schlechtesten komprimieren lässt, weil sie von der Verfügbarkeit anderer abhängt. Wer sie ans Ende schiebt und dort auf eine Rückmeldung wartet, verliert genau die Puffertage, die für das Testing gedacht waren.
Dazu kommt ein Effekt, der im Kalender nicht steht. Viele Shops gehen ab Oktober in den Peak-Season-Freeze und lassen dann keine Änderungen am Shopsystem mehr zu. Für dich schließt sich das Zeitfenster damit faktisch früher als am Stichtag, und ein Deployment am 26. September ist keine Planung, sondern ein Risiko.

Die rechtliche Abnahme ist die Position, die sich am schlechtesten komprimieren lässt
Was du für die Abnahme brauchst
Für die Abnahme lohnt sich eine kurze Liste, die du wirklich abhakst. Liegt das korrekte Asset in der richtigen Sprache und in der Farbversion vor, und ist es unverändert eingebunden, also ohne Verzerrung und ohne Beschnitt? Ist der QR-Code sowohl auf einem kleinen Mobilgerät als auch auf dem Desktop tatsächlich gescannt worden, und zwar mit einer normalen Kamera-App und nicht nur theoretisch nachgemessen?
Weiter geht es mit den Stellen, an denen das Label auftauchen muss. Ist die Ausspielung im Bestellprozess geprüft, kommt der PDF-Anhang in der Bestellbestätigung tatsächlich an, und ist er in einer echten Testbestellung geöffnet worden? Sind alle Produkte mit einer qualifizierenden Herstellergarantie mit dem GARAN-Label versehen, und ist die Platzierung rechtlich freigegeben und diese Freigabe dokumentiert?
Ab dem Stichtag sind Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände möglich, das gehört ohne Dramatik zur Lage dazu. Der Aufwand für eine saubere Umsetzung ist überschaubar, der Aufwand für eine Auseinandersetzung darüber nicht. Wer Compliance-Themen ohnehin systematisch abarbeitet, kennt das Muster bereits von der KI-Kennzeichnungspflicht, bei der ebenfalls die Prozesse und nicht die Rechtsfrage den Aufwand erzeugt haben.
Was du jetzt tun kannst
Beginne mit der Bestandsaufnahme, weil sie den Umfang aller weiteren Schritte bestimmt. Zieh dir eine Liste der Produkte, bei denen ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre ohne Zusatzkosten für die gesamte Ware gewährt, denn nur diese werden GARAN-pflichtig. Wenn diese Information in deinen Produktdaten nicht sauber gepflegt ist, hast du damit gleich den ersten echten Aufwandstreiber gefunden.
Der zweite Schritt ist die Platzierung, und den gehst du gemeinsam mit deiner Rechtsberatung, weil die Verordnung hier Spielraum lässt. Halte die Entscheidung schriftlich fest, samt Begründung und Datum. Der dritte Schritt ist ein Ticket im Backlog, getrennt nach Frontend und Backend, und zwar jetzt und nicht im September, weil dir sonst der Peak-Season-Freeze dazwischenkommt.
Wenn dein Team die Umsetzung nicht selbst abbilden kann oder die Zeit dafür schlicht nicht da ist, übernehmen wir den technischen Teil im Shop. Die rechtliche Bewertung bleibt dabei ausdrücklich bei deiner Rechtsberatung, wir sorgen dafür, dass die Entscheidung sauber im System landet. Hier geht es zum Erstkontakt.
Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung als Commerce-Agentur wieder und beschreibt vor allem, wie sich die Anforderungen technisch im Shop umsetzen lassen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade weil die Verordnung bei der Platzierung Spielraum lässt und es dazu bislang keine Rechtsprechung gibt, gehört die verbindliche Bewertung deines konkreten Falls in die Hände deiner Rechtsberatung. Der Stand ist der August 2026, spätere Auslegungen und Klarstellungen sind darin naturgemäß noch nicht berücksichtigt.



